Außerdem wird monatlich ein Spielgeld in Höhe von 5,00€ und ein Getränkegeld in Höhe von 3,00€ erhoben. Das Mittagessen kann jeden Tag optional dazu gebucht werden und kostet 3,90€ pro Mahlzeit.
Gebührenentlastung:
Der Freistaat Bayern gewährt den Eltern eine monatliche Entlastung. Dieser Beitragszuschuss in Höhe von 100 € pro Kind und Monat ist mit einer Stichtagsregelung an das Betreuungsjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt.
Geschwisterrabatt:
Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die Kindertageseinrichtung, erhält das 2. Kind eine Ermäßigung des Betreuungsbeitrages in Höhe von 1/3, jedes weitere Kind eine Ermäßigung von 50% des Betreuungsbeitrages. Die Ermäßigung erfolg auf den jeweils günstigeren Beitrag.
Zuschüsse/Kostenübernahme:
Zuschüsse zu den Betreuungskosten können bei Ihrem zuständigen Amt für Jugend und Familie beantragt werden.
Alle weiteren Informationen bzgl. der Preise entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung