Außerdem wird monatlich ein Spielgeld in Höhe von 5,00€ und ein Getränkegeld in Höhe von 3,00€ erhoben. Das Mittagessen kann jeden Tag optional dazu gebucht werden und kostet 3,90€ pro Mahlzeit.
Gebührenentlastung:
Der Freistaat Bayern gewährt den Eltern eine monatliche Entlastung. Dieser Beitragszuschuss in Höhe von 100 € pro Kind und Monat ist mit einer Stichtagsregelung an das Betreuungsjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt.
Geschwisterrabatt:
Ermäßigung on Höhe von 30€ für Krippenkinder, wenn in der Einrichtung gleichzeitig mehrere Krippen- oder Kindergartenkinder einer Familie betreut werden. Die Ermäßigung wird beim Krippenkind bzw. ggf. mehreren Krippenkindern berücksichtigt.
Zuschüsse/Kostenübernahme:
Zuschüsse zu den Betreuungskosten können bei Ihrem zuständigen Amt für Jugend und Familie beantragt werden.
Alle weiteren Informationen bzgl. der Preise entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung (gültig bis 31.08.2025)